1. Erstinstanzliches Urteil A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wurde mit Strafbefehl vom 15. August 2019 wegen Nötigung (Art. 181 des Schweizerischen Strafgesetzbuches [StGB; SR 311]) sowie wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz (WG; SR 514.54) durch unsorgfältige Aufbewahrung von Waffen als Privatperson zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je CHF 30.00 (ausmachend: CHF 1'800.00; unter Anrechnung der in Polizeihaft ausgestandenen Zeit von 1 Tag im Umfang von 1 Tagessatz) und zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 5 Tage) verurteilt (pag.