bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Bundesamt für Polizei (Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Nachrichtendienst des Bundes (Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) 26 Bern, 3. Dezember 2020 Im Namen der 1. Strafkammer (Ausfertigung: 20. Mai 2021) Die Präsidentin i.V.: