V. Weiter wird verfügt: Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, a.v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft/Berufungsführerin - der Strafklägerin (nur Dispositiv) - dem Strafkläger (nur Dispositiv) Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (nur Dispositiv;