und stahl in der Regel Alkohol. Wurde er entdeckt, gab er dies anstandslos zu, wendete keine Gewalt an und ging auch sonst nicht besonders raffiniert vor. Der Beschuldigte beging die Diebstähle, um seine Alkohol- und Drogensucht zu finanzieren bzw. zu befriedigen. Das erstmals am 22. Mai 2020 vorgebrachte Argument, der Beschuldigte sei ein Kleptomane, sieht die Kammer demgegenüber als Schutzbehauptung. Hinzu