Die Unterstützung, die er in der Schweiz erhält, sowohl von behördlicher als auch von familiärer Seite – wenn auch nicht in dem Ausmass, wie von der Verteidigung vorgebracht – würde in Italien aufhören. 13.3.3 Zwischenfazit Zwar bedeutet zweifelsohne jede Landesverweisung eine persönliche Härte für den Betroffenen. Das Gesetz verlangt jedoch nicht nur eine Härte, sondern eine aussergewöhnliche Härte, d.h. eine Situation, die auch angesichts der sonst schon schweren Lage noch als besonders hart ins Auge springt (einen «Ausnahmefall», Urteil des Bundesgerichts 6B_627/2018 vom 22. März 2019 E. 1.3.3).