die Kammer sieht die schwere Drogenabhängigkeit einzig als Erklärung. Der Beschuldigte ist süchtig nach Heroin, Kokain, Alkohol und Benzodiazepinen und bezieht Methadon als Substitution für das Heroin. Mehrere Versuche, von den Drogen wegzukommen, sind bisher gescheitert (pag. 201 Z. 70 ff.; pag. 222 Z. 174 ff.; pag. 249; pag. 705 Z. 8 ff.). Der Gesundheitszustand des Beschuldigten ist sehr schlecht. Gestützt auf die Akten ist davon auszugehen, dass er schwer krank ist;