670 ff.) figurieren nicht weniger als 27 Urteile, drei davon datierend nach dem erstinstanzlichen Urteil vom 2. März 2020 und auch beinhaltend den an der Hauptverhandlung vor der Vorinstanz eingereichten Berichtsrapport vom 1. März 2020 (pag. 462 ff.). Den dem ergänzenden Bericht der Fremdenpolizei der Stadt Bern vom 27. Oktober 2020 beigefügten Anzeigerapporten (pag. 612 ff.) ist zu entnehmen, dass der Beschuldigte sich – nebst den bereits bei den obigen Verurteilungen erwähnten – wiederum u.a. wegen mehrfachen Ladendiebstahls und Hausfriedensbruchs zu verantworten hat; so z.B. Tatzeitpunkt am 22. Mai 2020 z.N. T.________ AG oder am 29. August 2020 z.N. E.__