15 können und er hat hohe Schulden (vgl. pag. 652 ff.). Seine berufliche Zukunft ist mehr als unsicher. Er ist in keiner stabilen Beziehung und hat keine Kinder. Entsprechend ist auch mit der Vorinstanz einig zu gehen, dass der Beschuldigte keine positive Persönlichkeitsentwicklung durchgemacht hat. Es ist fraglich, ob sich beim Beschuldigten aufgrund seiner langen Drogenabhängigkeit nun «alles zum Guten wenden» wird. Es braucht – und dies zeigte der Beschuldigte – mehrere Entzüge. Oft sind diese erfolglos.