Es ist unbestritten und zudem gestützt auf seine ganzen Lebensumstände klar, dass der Beschuldigte von der Sozialhilfe unterstützt werden muss. So räumte er anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 1. Juli 2019 auch selber ein, dass er für seine Eingliederung in das gesellschaftliche Leben nebst dem Sozialdienst auch einen geschützten Arbeitsbereich mit psychiatrischer Hilfe benötige (pag. 202 Z. 106 ff.). Ein geregeltes und stabiles (Berufs-)Leben sieht anders aus. Dies wird sich nach Ansicht der Kammer auch in (ferner) Zukunft nicht ändern.