Unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Entwicklungen ist zusammenfassend von Folgendem auszugehen: Der Beschuldigte ist am S.________ in Bern geboren und aufgewachsen. Seine Eltern und sein Bruder leben ebenfalls in Bern. Er ist italienischer Staatsangehöriger und verfügt über eine Niederlassungsbewilligung C, die er seit 2017 nicht mehr verlängerte (pag. 248). Er spricht schweizerdeutsch und italienisch und verbrachte seine ganze Schul- bzw. Kinder- sowie Jugendzeit in der Schweiz. Auch lebte er nie im Ausland, auch nicht für eine kurze Zeit.