13.3 Härtefallprüfung 13.3.1 Integration, Anwesenheitsdauer in der Schweiz, familiäre Verhältnisse, persönliche Entwicklung, finanzielle Verhältnisse, Rückfallgefahr, wiederholte Delinquenz und Gesundheitszustand Das Vorleben des Beschuldigten wurde von der Vorinstanz im Rahmen der Strafzumessung zutreffend dargelegt und blieb weitgehend – bis auf die Frage der Beziehung zu seinen Eltern, insbesondere zu seiner Mutter – unstrittig (S. 27 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 511 ff.). Unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Entwicklungen ist zusammenfassend von Folgendem auszugehen: