31 VZAE könnten positiv beantwortet werden: Der Beschuldigte sei italienischer Staatsangehöriger, der in der Schweiz geboren und aufgewachsen sei. Er sei physisch nicht in der Lage gewesen, seine Niederlassungsbewilligung zu verlängern. Die Schweiz sei sein Heimatland, wo er regelmässigen Kontakt zu seinen Eltern pflege. Seine Mutter kümmere sich rührend um ihn. Seine Verwandten in Italien hätten sich von ihm distanziert. Ansonsten kenne er dort niemanden und habe keinen Bezug zu diesem Land. Aufgrund ihrer Erkrankungen sei es den Eltern nicht mehr möglich, nach Italien zurückzukehren.