Er sei zudem zweisprachig (deutsch und italienisch) und verglichen mit der Schweiz sei es in Italien nicht schlechter als hier. Die berufliche und soziale Eingliederung des Beschuldigten sei in der Schweiz ebenfalls schlecht. Eine positive Persönlichkeitsentwicklung habe nicht stattgefunden, das zeige sich bereits an seinem Strafregisterauszug und den neu hinzugekommenen Delikten. Die Fremdenpolizei der Stadt Bern habe zudem eine Landesverweisung und die Wiedereingliederungschancen grundsätzlich für möglich gehalten. Das private Interesse des Beschuldigten am Verbleib in der Schweiz vermöge das öffentliche Interesse damit nicht zu überwiegen.