Bei der Gewichtung seien die Art und die Schwere des begangenen Delikts und die Legalprognose wesentlich, wobei gemäss dem Bundesgericht der besonderen Situation von Ausländern Rechnung zu tragen sei, welche in der Schweiz geboren und aufgewachsen seien. Das Bundesgericht sage aber auch, dass sich bei wiederholter Straffälligkeit ein Widerruf der Niederlassungsbewilligung selbst dann rechtfertigen könne, wenn der Täter hier geboren sei und sein ganzes Leben hier verbracht habe.