11 11. Vorbringen der Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte gestützt auf Art. 66a StGB die Verhängung einer obligatorischen Landesverweisung für 8 Jahre. Sie argumentierte anlässlich der Berufungsverhandlung, dass nur in Ausnahmefällen von einer Landesverweisung abgesehen werden dürfe, wenn ein Härtefall vorliege und das öffentliche Interesse kleiner als das private Interesse sei.