10 Secondo. Er sei in der Schweiz geboren und hier aufgewachsen. Er lebe seit der Geburt ununterbrochen in der Schweiz und sei im Besitz einer Niederlassungsbewilligung, die er seit 2017 nicht mehr verlängert habe, da er dazu physisch und psychisch nicht in der Lage gewesen sei. Er spreche schweizerdeutsch und italienisch. In Italien habe er sich nur für Ferien aufgehalten und dies seit mindestens zehn Jahren nicht mehr. Weiter habe der Beschuldigte einen in der Schweiz lebenden Bruder sowie seine Eltern, die nach wie vor in Bern wohnhaft seien.