8. Schliesslich hat der Beschuldigte auch die von der Vorinstanz festgesetzten Strafen nicht angefochten. Die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten und zu einer Übertretungsbusse von CHF 400.00 sind rechtskräftig. Im Rahmen der nachfolgenden Prüfung der Landesverweisung wird teilweise auch auf die Ausführungen der Vorinstanz zur Strafzumessung Bezug genommen. V. Landesverweisung