III. 1. (Entschädigung der amtlichen Verteidigung für das erstinstanzliche Verfahren). Demgegenüber sind die Ziff. I. (Freispruch betreffend Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte), Ziff. II. (Schuldsprüche wegen versuchter einfacher Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand, Diebstahls [mehrfach und