3. der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 12.03.2019 und zu einer Übertretungsbusse von CHF 400.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 4 Tage), teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 12.03.2019 sowie zur Tragung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von 4/5; 4. der Einziehung der beschlagnahmten Drogen. II. A.________ sei zu verurteilen: