Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 02.03.2020 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. des Freispruchs von der Anschuldigung der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamten, unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von 1/5 an den Kanton Bern und unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 1'317.80 an Rechtsanwalt B.________;