3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung wurden von Amtes wegen ein aktueller Führungsbericht beim Vollzugszentrum O.________ (datierend vom 14. August 2020; pag. 583) und ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 19. November 2020; pag. 670 ff.) über den Beschuldigten eingeholt. Weiter wurde ein ergänzender Bericht im Hinblick auf die Prüfung der strafrechtlichen Landesverweisung (datierend vom 27. Oktober 2020; pag. 612 ff.) beim Polizeiinspektorat, Einwohnerdienste, Migration und Fremdenpolizei (EMF) eingeholt.