2. Berufung Mit Eingabe vom 4. März 2020 meldete die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland, gegen dieses Urteil form- und fristgerecht Berufung an (pag. 480). Die Berufungserklärung der Generalstaatsanwaltschaft datiert vom 1. Mai 2020 und ging ebenfalls innert Frist am 1. Mai 2020 beim Obergericht des Kantons Bern ein (pag. 532 f.). Der Beschuldigte, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.___