2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 400.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 4 Tage festgesetzt, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 12.03.2019. 3. Auf die Anordnung einer Landesverweisung wird verzichtet (Härtefall). 4. Zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten von 4/5, insgesamt bestimmt auf CHF 7‘288.80. 3 Die vollen Gebühren setzen sich zusammen aus: