nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern (BVD, Dispositiv und Urteilsbegründung; sofort) - Migrationsbehörde des Kantons Zürich (Dispositiv sofort, Urteilsbegründung nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - der Justizvollzugsanstalt Thorberg (nur Dispositiv; sofort, vorab telefonisch) - Bundesamt für Polizei (Dispositiv und Urteilsbegründung; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde)