1. Zu einer Freiheitsstrafe von 54 Monaten Die ausgestandene Polizei- und Untersuchungshaft von 336 Tagen wird vollumfänglich an die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass die Strafe am 25. Juli 2019 vorzeitig angetreten worden ist. 2. Zu einer Landesverweisung von 5 Jahren. 3. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 31’779.00. 4. Zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 3’500.00. 33 III.