Der Beschuldigte hat seine Anstellung nach der Verhaftung verloren, die Wohnung wurde ihm gekündigt. Obwohl sein Strafregister blank ist, ist die Anlasstat nicht die einzige Straftat, die sich der Beschuldigte bisher in der Schweiz hat zu Schulden kommen lassen: Die im Jahr 2014 begangenen, aber erst nach der Verhaftung am 23. August 2018 entdeckten BetmG-Widerhandlungen im Jahr 2014, sind im Zusammenhang mit Wiedereingliederung und Rückfallprognose ebenfalls relevant. Seine Verhaftung und der Strafvollzug haben das Leben des Beschuldigten in der Schweiz nachhaltig verändert.