Aufgrund dessen wurde am 8. November 2018 eine Untersuchung gegen den Beschuldigten betreffend die Widerhandlungen im Jahr 2014 und diejenigen am 23. August 2018 eröffnet (pag. 2). Die Staatsanwaltschaft erhob daraufhin am 3. September 2019, mithin nicht einmal ein Jahr später, bereits Anklage (pag. 2250 ff.). Das erstinstanzliche Gericht schliesslich eröffnete schon nach einem halben Jahr am 18. Februar 2020 sein Urteil. Inwiefern das Beschleunigungsgebot im vorliegenden Fall verletzt worden sein sollte, ist somit nicht ersichtlich.