Er benötigt aufgrund verschiedener Diagnosen regelmässige medikamentöse Therapie und war bis zum 15. Juni 2020 dauerhaft arbeitsunfähig. Seither scheint eine gewisse Besserung eingetreten zu sein, arbeitet der Beschuldigte doch jetzt halbtags in der Sattlerei, wo er in der Produktion von Stützen für Topfpflanzen und in der Ausführung von Faltarbeiten in Papier eingesetzt wird. Obschon ihr auch damals keine Arztberichte vorlagen, reduzierte die Vorinstanz die Strafe aufgrund des schlechten Gesundheitszustands des Beschuldigten um 3 Monate.