Das Nachtatverhalten ist deshalb neutral zu bewerten. Auch der neuste positive Führungsbericht der Justizvollzugsanstalt Thorberg (datierend vom 21. Oktober 2020, pag. 2503 ff.) vermag daran nichts zu ändern; gute Führungsberichte sind nicht strafmindernd zu berücksichtigen, da ein korrektes Verhalten in der Haft vorausgesetzt werden kann (vgl. BGer 6B_974/2009 vom 18. Februar 2010, E. 5.5).