Das Tatverschulden ist noch leicht und die (Einzel-)Strafe für die Widerhandlungen gegen das BetmG im Jahre 2018 auf 14 Monate zu reduzieren. In Anwendung des Asperationsprinzips rechnet die Kammer davon 9 Monate zur Einsatzstrafe hinzu, womit sich für die Widerhandlungen gegen das BetmG aufgrund der Tatkomponenten ein Strafmass von insgesamt 54 Monaten Freiheitsstrafe ergibt.