19 18. Asperation Bei den Widerhandlungen gegen das BetmG im Jahre 2018 beläuft sich die relevante Gesamtmenge an Betäubungsmitteln gemäss Beweisergebnis vorliegend auf 29.3 Gramm reines Heroin, was rund 2 ½ Mal dem schweren Fall entspricht. Das würde, wiederum unter Berücksichtigung der Tabelle Hansjakob (vgl. Ziff. 17.1.1 hiervor), zu einer Sanktion von gut 16 Monaten Freiheitsstrafe führen. Hier ist zu berücksichtigen, dass die Heroinmenge letztlich nicht in Umlauf kam und es beim Besitz blieb.