De facto wird damit eine Strafminderung für die Kategorien der kleinsten gehandelten qualifizierten Mengen, während diese Unterschiede umso weniger stark ins Gewicht fallen, je höher die gehandelten Mengen sind. Nach dem Gesagten sieht sich die Kammer nicht veranlasst, von der bisherigen Praxis abzuweichen und orientiert sich für die Strafhöhe an der ursprünglichen Tabelle Hansjakob. Der Beschuldigte verschaffte C.________ in der Zeit von Ende August bis Mitte Dezember 2014 unter vier Malen insgesamt 636.9 Gramm reines Heroin.