17 16. Allgemeine Grundlagen der Strafzumessung und Strafrahmen Betreffend die allgemeinen Grundlagen der Strafzumessung und den Strafrahmen kann vorab auf die zutreffenden Ausführungen in der erstinstanzlichen Urteilsbegründung verwiesen werden (vgl. pag. 2452 ff., S. 35 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Vorliegend ist zunächst eine Einsatzstrafe für den Schuldspruch wegen mengenmässig qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz im Jahr 2014 (Verschaffen von 636.9 g reinem Heroin) auszufällen.