13. Beweisergebnis Für die Kammer ist erstellt, dass die gesamte, am 23. August 2018 bei der Anhaltung auf Mann und bei der Hausdurchsuchung in der Wohnung des Beschuldigten sichergestellte Heroinmenge (50.7 Gramm Heroingemisch netto mit einem Reinheitsgrad von 18 % Heroin Hydrochlorid, insgesamt ausmachend 9 Gramm reines Heroin, und 49.3 Gramm Heroingemisch mit einem Reinheitsgrad von 41 % Heroin Hydrochlorid, insgesamt ausmachend 20.3 Gramm reines Heroin, samt 679 Gramm Streckmittel) dem Beschuldigten gehörte. III. Rechtliche Würdigung