Während der Beschuldigte in den späteren Einvernahmen wiederholt aussagte, die Aussagen in den ersten beiden Befragungen nur gemacht zu haben, weil er sich von der Polizei unter Druck gesetzt gefühlt habe und der damalige Anwalt dabei die ganze Zeit still gewesen sei, führte er in der oberinstanzlichen Einvernahme erstmals aus, der damalige Anwalt habe ihm dazu geraten, alles zuzugeben und erst später die Wahrheit zu sagen. Es ist nicht schlüssig, weshalb der damalige Anwalt dem Beschuldigte hätte dazu raten sollen, zumal dieser nicht wissen konnte, was denn die «Wahrheit» ist.