2525 Z. 1. f. und Z. 4 ff.). Auf Vorhalt, wonach die Kantonspolizei Zürich auf Hinzeigen des Beschuldigten hin nochmals braunes Pulver gefunden habe und auf Frage, weshalb er genau gewusst habe, wo sich das Heroin befunden habe, sagte er, er habe nicht genau 13 gezeigt, wo was sei. Er habe lediglich G.________s Zimmer gezeigt. Er habe nicht gewusst, was dort gewesen sei (pag. 2526 Z. 3 ff.).