Weiter wurde der Beschuldigte mit zahlreichen Telefonnummern bzw. Namen konfrontiert, die auf Notizzetteln in seinem Portemonnaie sichergestellt worden waren. Es wurde ihm vorgehalten, die Nummern/Namen aus seinem Portemonnaie stünden im Zusammenhang mit deliktischen Tätigkeiten, hauptsächlich mit Drogen. Der Beschuldigte sagte dazu, er kenne diese Nummern/Personen nicht bzw. er habe damit nichts zu tun (pag. 1982 f. Z. 238 ff.). Der Beschuldigte bestätigte nochmals, die Version mit G.________ sei die Wahrheit.