Dem Beschuldigten wurde entgegengehalten, er habe zugegeben, das Heroin selber gestreckt zu haben und wieso er in den späteren Einvernahmen anderslautende Angaben gemacht habe. Darauf sagte er, er habe zu Beginn gedacht, dass es wenig sei und deshalb nicht festgehalten werde. Später habe er dann aber die Wahrheit gesagt (pag. 1980 Z. 167 ff.). Weiter wurde der Beschuldigte mit zahlreichen Telefonnummern bzw. Namen konfrontiert, die auf Notizzetteln in seinem Portemonnaie sichergestellt worden waren.