11 11.4 Weitere Einvernahmen Der Beschuldigte wurde in der ganzen Untersuchung noch verschiedentlich zu den Widerhandlungen im Jahr 2018 befragt. Dabei blieben seine Aussagen im Wesentlichen gleich wie am 25. September 2018. Die anderslautenden Aussagen in den ersten beiden Einvernahmen wies er konsequent mit der Begründung von sich, er habe Angst gehabt und sei damals unter Druck gestanden. Der Beschuldigte wurde in den Einvernahmen auch wiederholt aufgefordert, zur Person von G.___