Die bei der Anhaltung sichergestellten Drogen (gemäss Aussage des Beschuldigten ca. 50 Gramm Heroin) hätte er am Bahnhof Uster einem Unbekannten übergeben und dafür ca. CHF 900.00 erhalten sollen (pag. 1814 Frage 32 ff.). Die Qualität des Heroins sei sehr schwach gewesen. Auf Vorhalt, wonach der Beschuldigte über die Qualität des Stoffes Bescheid gewusst habe, sagte er, es sei von ihm gestreckt worden (pag. 1814 Frage 36 ff.). Weiter führte er aus, es sei das erste Mal gewesen, dass er Heroin habe verkaufen wollen (pag. 1816 Frage 57 f.). Aus diesem Grund habe er auch vor der Verhaftung gezittert und Angst gehabt (pag.