11. Ergänzende Ausführungen der Kammer 11.1 Polizeiliche Einvernahme vom 24. August 2018 In seiner Erstbefragung machte der anwaltlich vertretene Beschuldigte am 24. August 2018 sehr detaillierte Angaben zur Sache (pag. 1811 ff.). So führte er unter anderem aus, er habe 80 Gramm Heroin von einem Unbekannten bezogen, um dieses wegen seiner momentan schwierigen finanziellen Situation zu verkaufen (pag. 1813 Frage 24 f.). Die bei der Anhaltung sichergestellten Drogen (gemäss Aussage des Beschuldigten ca. 50 Gramm Heroin) hätte er am Bahnhof Uster einem Unbekannten übergeben und dafür ca. CHF 900.00 erhalten sollen (pag.