5. am 23.08.2018 in Uster/ZH durch Besitz und Anstaltentreffen zum Verschaffen von 50,7 g Heroingemisch; 6. am 23.08.2018 in Dietikon/ZH durch Besitz von 49,3 g Heroingemisch und er sei in Anwendung der einschlägigen Bestimmungen zu verurteilen: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 53 Monaten, unter Anrechnung der ausgestandenen Polizei- und Untersuchungshaft von 336 Tagen. 2. Es sei eine Landesverweisung von 5 Jahren auszusprechen. 3. zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. eine Gebühr von CHF 450.00 gemäss Art. 21 VKD). III.