1.1.3 am 01.11.2014 in Opfikon/ZH durch Verschaffen von 300 g Heroingemisch an C.________; 1.1.4 am 12.12.2014 in Moosseedorf/BE durch Verschaffen von 390 g Heroingemisch an C.________; 1.1.5 am 23.08.2018 in Uster/ZH durch Besitz und Anstaltentreffen zum Verschaffen von 50,7 g Heroingemisch 1.2 der Widerhandlung gegen das Waffengesetz, begangen in der Zeit von ca. Juli 2018 bis 23.08.2018 in Dietikon 2. verurteilt wurde zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu Fr. 10.00, ausmachend Fr. 400.00, und der Vollzug der Geldstrafe aufgeschoben wurde mit einer Probezeit von zwei Jahren.