3. Die ausgesprochene Freiheitsstrafe sei von insgesamt 46 Monaten auf insgesamt 38 Monate zu reduzieren. Da der Beschuldigte bereits 2/3 dieser Strafe erstanden hat, sei er im Anschluss an die heutige Verhandlung aus der JVA Thorberg zu entlassen. 4. Von einer Landesverweisung sei abzusehen. 5. Die Kosten des Berufungsverfahrens (inkl. der amtlichen Verteidigung) seien auf die Staatskasse zu nehmen.» Der stellvertretende Generalstaatswanwalt E.________ stellte demgegenüber seinerseits folgende Anträge (pag. 2547 f.): «[…] I.