der Beschuldigte lediglich wegen einfacher, nicht mengenmässig qualifizierter Widerhandlung gegen das BetmG (Besitz und Anstaltentreffen zum Verschaffen der 50, 7 Gramm Heroingemisch, mit einem Reinheitsgrad von 18% Heroin, ausmachend 9 Gramm reines Heroin) schuldig zu sprechen. Vom Vorwurf des Aufbewahrens zwecks Verschaffens der 49,3Gramm Heroingemisch 5 mit einem Reinheitsgrad von 41%, ausmachend 20,3 Gramm reines Heroins, sei der Beschuldigte in diesem AP nämlich freizusprechen.