5. Anträge der Parteien Rechtsanwalt B.________ stellte anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung für den Beschuldigten folgende Anträge (pag. 2543): «[…] 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 18. Februar 2020 bezüglich der nicht angefochtenen Punkte in Rechtskraft erwachsen sei. 2. In Gutheissung der Berufung des Beschuldigten seien die Ziff. I. 1.5. und 1.6. des angefochtenen Urteils (dortige Schuldsprüche wegen mengenmässig qualifizierter Widerhandlungen gegen das BetmG) aufzuheben. Im Anklagepunkt Ziff. 1.2. (betrifft den 23. August 2018 im Kanton Zürich) sei