4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Berufungsverhandlung wurden von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 22. Oktober 2020, pag. 2507), ein ergänzender Führungsbericht der Justizvollzugsanstalt Thorberg (datierend vom 21. Oktober 2020, pag. 2503 ff.) sowie beim Migrationsamt des Kantons Zürich ergänzende Informationen zum Aufenthaltsstatus des Beschuldigten eingeholt (datierend vom 9. November 2020, pag. 2517). Anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung wurde der Beschuldigte zudem erneut zur Person und zur Sache einvernommen (pag. 2520 ff.).