3. Polizei- und Untersuchungshaft sowie vorzeitiger Strafantritt Der Beschuldigte befand sich vom 23. August 2018 (pag. 8 ff.) bis am 24. Juli 2019 (vgl. pag. 100b), mithin für die Dauer von 336 Tagen, in Polizei- und Untersuchungshaft. Das Gesuch des Beschuldigten um vorzeitigen Strafantritt wurde am 6. Juni 2019 gutgeheissen (pag. 98 f.). Er trat die Strafe am 25. Juli 2019 vorzeitig an (vgl. pag. 100b).