9. Es wird die Ausschreibung der Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) im Schengener Informationssystem angeordnet. [Eröffnungsformel]» 2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete Rechtsanwalt B.________ namens und im Auftrag des Beschuldigten mit Eingabe vom 28. Februar 2020 fristgerecht Berufung an (pag. 2411). Die Berufungserklärung datiert vom 18. Mai 2020 und ging am 19. Mai 2020 ebenfalls form- und fristgerecht beim Obergericht des Kantons Bern ein (pag. 2471 ff.).