6. Der beschlagnahmte Geldbetrag von total CHF 12‘820.00 wird an die Verfahrenskosten angerechnet (Art. 267 Abs. 3 i.V.m. Art. 268 Abs. 1 lit. a, Art. 442 Abs. 4 StPO). 7. Die Zustimmung zur Löschung der erstellten DNA-Profile (PCN________ und PCN ________) wird vorzeitig erteilt (Art. 16 Abs. 4 DNA-ProfilG). 8. Die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten wird vorzeitig erteilt (Art. 17 Abs. 4 i.V.m. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten).